Versammlungsgesetz
Aus AK Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe
Am 19. August hat das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung entschieden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in den Landtag einzubringen. In der gleichen Sitzung hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsrecht zur Anhörung freigegeben. Beide Vorhaben der Landesregierung sind umstritten. Zum 1.1.2009 soll in Baden-Württemberg ein neues Versammlungsgesetz in Kraft treten.
Welche Rechte haben wir:
Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Das Versammlungsgesetz (VersammlG) ist ein deutsches Gesetz, das die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG einschränkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsrecht
Die wichtigsten Punkte:
In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
- der Ort der Versammlung
- der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung
- das Versammlungsthema
- Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters
- Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag
- die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen
- der beabsichtigte Ablauf der Versammlung
- die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten technischen Hilfsmittel und
- die vorgesehene Zahl von Ordnern,
- der beabsichtigte Streckenverlauf
- auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Daten sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden.).
Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.
Links
http://www.daten-speicherung.de/index.php/aktuelle_gesetzesvorhaben/
http://www.stattweb.de/baseportal/ArchivDetail&db=Archiv&Id=1048
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/190293.html
„Gesetz zur Regelung von Versammlungen in Baden-Württemberg“ (Entwurf)

